Cookies sind aus dem heutigen Internet nicht mehr weg zu denken. Die DSGVO macht dem wilden Speichern von Cookies aber bedingt einen Strich durch die Rechnung von einigen Website-Inhabern. So ist es inzwischen nötig, Besucher der Website um Einwilligung zur Speicherung der Daten zu fragen. Damit soll verhindert werden, dass Website-Betreiber ihre Nutzer tracken und ungehindert Daten sammeln können.
Die Sache mit den Cookies und der Einwilligung ist teilweise gar nicht so einfach umzusetzen und manche Betreiber von Webseiten wissen noch nicht einmal von den Pflichten welche sie haben.
Da die Bundesregierung aber zu langsam ist, um das Wirrwarr an Regelungen und Wiedersprüchen aufzuräumen, wird nun eines der mächtigsten IT-Unternehmen aktiv: Google.
Im März hat Google begonnen Email mit dem Betreff “[Handeln erforderlich] Einhaltung der Richtlinie zur EU-Nutzereinwilligung von Google Ads Account ID” an seine Kunden zu schicken. Die Emails werden versendet, wenn der Betreiber der Website oder der App nicht die EU-Richtlinien zur Cookie-Einwilligung einhält.
Nun geht Google aber noch einen Schritt weiter
Google straft Betreiber nun ab, wenn die Cookie-Banner fehlen und prüft ob gegen die DSGVO verstoßen wurde. Google droht nun mit “Maßnahmen” oder “Sperrung”, wenn der Betreiber keine Aktionen einleitet um den Verstoß zu beheben. Betreiber von Websiten, welche diese Emails erhalten haben, sollten nun schnellstmöglich reagieren und keineswegs die Email in den Papierkorb verschieben!
Google könnte nun abmahnen, wenn Betreiber weiterhin kein Cookie-Banner einfügen. Ebenfalls kann Google die Websiten nicht mehr High-Ranken und die Website des Betreibers aus der Suchmaschine auslisten.
Autor: Thomas Michaelis
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Quelle: Händlerbund & https://www.adseed.de/blog/sea-news-woche-10-2021/