Datenschutzbeauftragter
Als externer Datenschutzbeauftragter verfügen wir über einen großen Erfahrungsschatz in den Bereichen Datenschutz und IT-Recht. Wir beraten Sie zu allen Aspekten des Datenschutzes, von der Einrichtung bis zur Umsetzung und darüber hinaus. Mit unserer Hilfe können Sie eine praxisnahe und rechtskonforme Datenschutzorganisation in Ihrem Unternehmen aufbauen.
Die Hauptaufgabe ist der Aufbau und die Umsetzung einer praxisgerechten und rechtssicheren Datenschutzorganisation in Ihrem Unternehmen. Unsere Beratung zum Datenschutz erfolgt ausschließlich durch speziell ausgebildete Berater mit besonderer Expertise im Bereich der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO).
Bereits in kleinen Unternehmen über den Mittelstand bis hin zu internationalen Großkonzernen müssen heute eine Vielzahl von Anforderungen im Blick behalten. Zum einen müssen unterschiedliche Gesetze beachtet und sinnvoll in das Tagesgeschäft integriert werden, zum anderen fällt es den Unternehmen aufgrund ihrer eigenen Strukturen oft schwer, den Datenschutz in der gesamten Organisation zu verankern. Mit unserer Erfahrung als externe Datenschutzbeauftragte können wir Sie entlasten – zugeschnitten auf Ihre individuellen Gegebenheiten. Dabei stellen unsere Experten ihr Know-how ganz in Ihren Dienst, wenn es um Ihre Unternehmensziele geht.
- Bundesweit tätig
- Datenschutz und IT‑Kompetenz
- Persönliche Beratung statt 150€‑Modell
- Know-How in der Paxisumsetzung
Als externer Datenschutzbeauftragter beraten wir Sie zur Einhaltung der DSGVO in Ihrem Unternehmen. Wir unterstützen Sie bei Datenschutzthemen wie dem Aufbau einer Datenschutzorganisation und Auftragsverarbeitung, Datenschutz-Folgenabschätzungen sowie Datentransfer. Die Prozesse in Ihrem Unternehmen zum Umgang mit personenbezogenen Daten werden datenschutzkonform gestaltet und auf die Ziele Ihres Geschäftsmodells abgestimmt. So erhalten Sie ein Rundum-Sorglos-Paket im Datenschutz.
Ein externer Datenschutzbeauftragter aus unserem Haus wird im Rahmen seiner Funktion die gesetzlichen Aufgaben im Datenschutz gemäß Art. 39 Abs. 1 EU-DSGVO in Ihrem Unternehmen wahrnehmen. Dabei nimmt er eine neutrale Position ein und steht der Geschäftsführung und den Fachabteilungen als vertrauensvoller Ansprechpartner in allen Fragen des Datenschutzes unterstützend zur Seite. Die Entscheidungshoheit im Datenschutz obliegt immer der Managementebene Ihres Unternehmens. Der Datenschutzbeauftragte klärt über Risiken im Datenschutz auf und erarbeitet Vorschläge, die Ihnen als Entscheidungsgrundlage im Unternehmen dienen.
Unsere externen Datenschutzbeauftragten verfügen über interdisziplinäre Kompetenzen in Datenschutz, Recht und IT. Aufgrund von regelmäßigen Weiterbildungen und eines permanenten Wissensaustausches verfügen wir über ein hohes Maß an Fachkunde und sind immer auf dem neuesten Stand. Unsere externen Datenschutzbeauftragten sind zudem TÜV-zertifiziert und zumeist selbst Informatiker und kennen sich daher auch in der Praxisumsetzung aus.
Wir sind als Datenschutzbeauftragte dafür verantwortlich, dass Unternehmen die von ihnen erhobenen Daten schützen. Die Aufgabe eines externen Datenschutzbeauftragten besteht darin, ein Unternehmen bei der Einhaltung des Datenschutzes zu unterstützen und es über die Risiken des Datenschutzes zu informieren.
Ein externer Datenschutzbeauftragter wird Ihre aktuelle Situation bewerten und auf der Grundlage dieser Analyse Handlungsempfehlungen entwickeln. Mit unserer umfassenden Betriebs- und Vermögensschadenhaftpflichtversicherung sind Sie auch im unwahrscheinlichen Fall eines Haftungsanspruchs ausreichend abgesichert.
Gesetzlich sind Sie erst zur Benennung eines Datenschutzbeauftragten verpflichtet, wenn in Ihrem Unternehmen 20 oder mehr Mitarbeiter regelmäßig personenbezogene Daten verarbeiten. Doch auch darunter sind Sie zur Einhaltung der DSGVO verpflichtet. Aus Kostengründen niemanden mit dem Datenschutz zu beauftragen, kommt Sie daher unter Umständen teuer zu stehen. Bei einer Datenschutzpanne können Bußgelder bis 10 Millionen Euro bzw. 2 % des Jahresumsatzes verhängt werden.